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Liefer- und Zahlungsbedingungen von Strictly Professional

Artikel 1 Allgemeines

1.1 Diese allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Angebote, Dienstleistungen und Verträge, die von Strictly Professional, im Folgenden Lieferant genannt, gemacht werden. Druck- und Schreibfehler vorbehalten.

1.2 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, werden die (Einkaufs-)Bedingungen der Gegenpartei von Strictly Professional, nachstehend Lieferant genannt, nicht akzeptiert.

1.3 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten zwischen den Parteien alle Bestimmungen dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen.

Artikel 2 Angebote

2.1 Alle vom Lieferanten zu machenden Angebote sind bis zur schriftlichen Annahme unverbindlich.

2.2 Der Lieferant ist an die von ihm vorgelegten Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Prospekte, Preislisten, Kataloge und Angebote nicht gebunden.

1.1 Der Lieferant behält sich das Eigentum (Patent- und Markenrechte) und das Urheberrecht an den von ihm zur Verfügung gestellten Produkt(zusammensetzungs)daten vor; diese dürfen Dritten nicht zur Verfügung gestellt oder von ihnen eingesehen werden, es sei denn, der Lieferant hat dazu vorher seine schriftliche Zustimmung erteilt.

Artikel 3 Zustandekommen des Vertrages.

3.1 Der Vertrag kommt zustande, sobald die Annahme des Angebots dem Lieferanten zugegangen ist. Die Annahme des Angebots des Auftragnehmers hat schriftlich zu erfolgen.

3.2 Internet-Kaufvertrag: Mündliche Vereinbarungen und Zusagen sind nur gültig, wenn sie unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Bei einer Bestellung über das Internet kommt ein Kaufvertrag zustande. Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen - auch ohne Angabe von Gründen - nicht auszuführen oder an Bedingungen zu knüpfen.
Wenn Sie Ihre Bestellung dennoch stornieren möchten, können Sie dies innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Bestellung kostenlos tun. Entscheiden Sie sich, die Bestellung nach Ablauf von 7 Tagen zu stornieren, sind wir verpflichtet, Ihnen 12,95 € für Verwaltungs- und Bearbeitungskosten in Rechnung zu stellen.
3.3 Wenn in der Annahme entgegen Absatz 1 von Artikel 3 Vorbehalte oder Änderungen gegenüber dem Angebot gemacht werden, kommt der Vertrag nur zustande, wenn der Lieferant der Gegenpartei schriftlich mitgeteilt hat, dass er mit diesen Abweichungen vom Angebot einverstanden ist.
Artikel 4 Lieferung
4.1 Bestellungen innerhalb der NL werden mit Versandkosten berechnet. Die Versandkosten betragen € 6,95 ohne MwSt. bis zu einer Bestellsumme von € 75 ohne MwSt. Kostenloser Versand erfolgt ab einem Gesamtbestellwert von € 75,- ex VAT in NL, BE, DE.

Eine Mindestbestellung und/oder ein Mindestbestellwert sind nicht vorgesehen.
4.2 Für den Beginn der Lieferung ist die schriftliche Bestätigung des Lieferanten maßgebend. Der Lieferant ist berechtigt, eine Änderung der zu liefernden Waren vorzunehmen, wenn es sich um eine Änderung handelt, um den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Die allgemeine Lieferfrist beträgt fünf (5) Arbeitstage nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.3 Der Lieferant ist berechtigt, die Lieferung in Teilen vorzunehmen. Jede Lieferung gilt als selbständiger Wert. Wenn die Lieferung in Teilen erfolgt, ist der Lieferant berechtigt, jeden Teil unabhängig in Rechnung zu stellen.
4.4 Der Abnehmer ist verpflichtet, die gelieferten Waren in dem Moment abzunehmen, in dem sie ihm geliefert oder zur Verfügung gestellt werden. Werden die zu liefernden Sachen aus irgendeinem Grund nicht vom Abnehmer abgenommen, gehen weitere Kosten, einschließlich Lagerkosten, auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers.3
4.5 Die Lagerung der Waren durch den Lieferanten berührt nicht die Verpflichtung des Abnehmers, die Waren innerhalb der in Artikel 7 Absatz 1 dieser Bedingungen genannten Frist zu bezahlen.

4.6 Soweit aufgrund von (EU-) behördlichen Vorschriften oder aufgrund von Werksvorschriften des Auftraggebers zusätzliche Qualitätsvorkehrungen erforderlich sind, werden diese vom Lieferanten gegen gesonderte Berechnung erbracht.
4.7 Wenn der Lieferant sich verpflichtet hat, technische oder andere Arbeiten auszuführen, so beschränken sich diese Arbeiten ausschließlich auf die vom Lieferanten gelieferten Waren.
4.8 Die Waren werden bis zur Haustürschwelle oder zum Eingang der angegebenen Lieferadresse geliefert.
Artikel 5 Preis
5.1 Die vom Lieferanten angegebenen Preise basieren auf der Lieferung ab Werk einschließlich Verladung im Werk. Die angegebenen Preise verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer, Verpackung, Versicherung, Transportkosten, Einfuhrzöllen, Zuschlägen und anderen Abgaben im Zusammenhang mit der Lieferung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

5.2 Alle vom Lieferanten angegebenen Preise sind für einen Zeitraum von drei Monaten festgelegt. Nach Ablauf dieser Frist ist der Lieferant berechtigt, die vereinbarten Preise einseitig zu ändern, wenn sich die Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geändert haben.
Artikel 6 Lieferfrist
6.1 Die vom Lieferanten angegebene Lieferzeit ist nur annähernd.
6.2 Die Lieferfrist beginnt an den folgenden Daten zu laufen:
* am Tag des Vertragsabschlusses;
* oder sobald der Abnehmer die erforderlichen Unterlagen wie Genehmigungen und andere Dokumente zur Verfügung gestellt hat und der Lieferant diese akzeptiert hat;
* oder sobald der Lieferant die vereinbarte (Voraus-)Zahlung des für die Lieferung von Produkten zu zahlenden Betrags erhalten hat.

6.3 Die Lieferzeit basiert auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses herrschenden (Arbeits-)Bedingungen, oder weil rechtzeitig bestellte Materialien für die Ausführung der Arbeiten nicht rechtzeitig geliefert werden, Verzögerungen auftreten, oder weil der Auftraggeber Mustermaterialien nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder die Lieferzeit auf eigenen Wunsch verlängert, wird die Lieferzeit gegebenenfalls verlängert. Die dadurch entstehenden Kosten, wie z.B. Lagerkosten, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
6.4 Außer bei grobem Verschulden des Lieferanten berechtigt die Überschreitung der Lieferfrist den Auftraggeber nicht, die Auflösung des Vertrags zu verlangen.
6.5 Der Lieferant akzeptiert keine Strafklausel für die Überschreitung der Lieferfrist.
Artikel 7 Bezahlung

Die Lieferung erfolgt in der Regel nach Gutschrift des fälligen Betrages auf unserem Konto per Banküberweisung oder Online-Zahlung durch einen Zahlungsdienstleister.
7.1 Die Zahlung für gelieferte Waren hat stets innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Die Zahlungen sind ohne jeden Abzug zu leisten. Eine Aufrechnung (Kompensation) ist nicht zulässig.
7.2 Die Zahlung erfolgt in der vereinbarten Währung durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto des Lieferanten.
7.3 Wechsel werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung angenommen. Die Gutschrift von Wechseln und Schecks erfolgt zahlungshalber unter Abzug der Kosten und mit Valuta des Tages, an dem der Lieferant über den Gegenwert verfügen kann.
7.4 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Abnehmer von Rechts wegen in Verzug und ist der Lieferant berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % pro Monat auf den geschuldeten Betrag sowie eine Pauschalgebühr von 40 € zu berechnen.
7.5 Alle Inkassokosten, sowohl die gerichtlichen als auch die außergerichtlichen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen 10% des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 340,33 €.